Noch immer verzichten viele Unternehmen auf Datenschutzbeauftragte

Die Ergebnisse der Umfrage aus der April-Ausgabe des discuss & discover Businessletters machen deutlich: Trotz der aktuellen Datenschutzfälle verzichten noch immer viele Unternehmer auf Betriebsdatenschutzbeauftragte und stehen deshalb mit einem Bein im Gefängnis.

Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet heute eigentlich alle Unternehmen zur Bestellung eines Betriebsdatenschutzbeauftragten (BDSB). Unternehmen, in denen mindestens 9 Arbeitnehmer mit der automatisierten Datenverarbeitung befasst sind oder Unternehmen, in denen 20 Personen personenbezogene Daten auf andere Art und Weise erheben, verarbeiten oder nutzen, haben schriftlich einen Beauftragten für Datenschutz zu bestellen. Zu den Aufgaben des Betriebsdatenschutzbeauftragten rechnet der Gesetzgeber zum Beispiel:

  • die Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes,
  • die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der EDV Systeme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden,
  • die Bearbeitung datenschutzrechtlicher Beschwerden und Auskunftsersuchen von Betroffenen,
  • die Schulung der für die speziellen EDV Systeme zuständigen Mitarbeiter bezüglich des Datenschutzes,
  • die Vorabkontrolle automatisierter Verarbeitungen, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen,
  • die Bereitstellung von Angaben über Verfahren automatisierter Verarbeitungen in geeigneter Weise auf Antrag.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Betriebsdatenschutzbeauftragte über umfassende Rechte im Unternehmen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich bei ihm um einen festen Mitarbeiter handelt, der nach Bedarf für diese Aufgabe freigestellt wird, oder ob es sich um einen externen Spezialisten handelt. In jedem Fall ist der Geschäftsführer eines Unternehmens dafür verantwortlich, dass ein solcher Betriebsdatenschutzbeauftragter benannt wird und dass er über die notwendigen Qualifikationen und Instrumente verfügt.

Die Ergebnisse unserer Umfrage: 6,7 Prozent der befragten Unternehmen haben keinen BDSB bestellt. Weitere 5,3 Prozent der Befragten wissen nicht, ob es in ihrem Unternehmen einen BDSB gibt. Nur 9,3 Prozent der Befragten verlassen sich auf die Expertise externer Experten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kategorie(n): Trends und Themen aus der Branche
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